Immobilie erben oder das Eigentum vererben: Erste Schritte
Wenngleich der Todesfall eines geliebten Menschen eine belastende Situation ist, müssen Sie als Erbe einer Immobilie zügig und überlegt handeln. Innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalls sollten Sie prüfen, ob die Immobilie mit Schulden belastet ist und gleichzeitig ermitteln, wie hoch ihr Marktwert ist. So können Sie besser entscheiden, ob Sie das Erbe antreten oder ablehnen.
Möchten Sie Ihr Eigentum vererben, ist eine Wertermittlung ebenfalls sinnvoll, um die mögliche Erbschaftssteuer für den Erben zu ermitteln oder den Nachlass gerecht auf mehrere Erben zu verteilen.
Das sind die ersten / nächsten Schritte als Erbe einer Immobilie:
- Grundbuch einsehen (mit “berechtigtem Interesse” als Erbe ist das möglich)
- Wertermittlung erstellen lassen, um aktuellen Marktwert zu erfahren
- Erbschaftssteuer berechnen, um möglichen Gewinn zu ermitteln
- Gegebenenfalls über andere Optionen wie Vermietung nachdenken
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Möglichkeiten für Erben und Erblasser.
Das Wichtigste im Überblick.Immobilie bewohnen.
Je nach Zustand und persönlichen Vorstellungen können Sie die Immobilie (nach einem kleinen Umbau) selbst bewohnen. Energetische Sanierungen werden günstig gefördert.
Immobilie verkaufen.
Um mit dem Trauerfall abzuschließen und über Liquidität zu verfügen, verkaufen viele Erben die Immobilie. Aber Vorsicht: Erbengemeinschaften müssen immer gemeinsam entscheiden.
Immobilie vermieten.
Wenn der Zeitpunkt für einen Verkauf gerade eher unpassend ist, kann die Immobilie vermietet werden.
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Die wichtigsten Fragen auf einen Blick:
Wenn Sie das Erbe annehmen, können Sie als Alleinerbe frei über die Immobilie entscheiden und diese entweder selbst bewohnen, verkaufen oder vermieten.
In einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben gemeinsam über den Verbleib der Immobilie entscheiden. Erlöse oder Mieteinnahmen werden unter der Erbengemeinschaft ebenso geteilt wie Ausgaben. Möchte ein Miterbe die Immobilie selbst bewohnen, muss er die übrigen Erben auszahlen.
Bei Erbschaften gibt es einen Freibetrag, der je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser unterschiedlich hoch ist. Ist Ihr Erbanteil höher, zahlen Sie darauf Erbschaftssteuer. Der Steuersatz ist wiederum vom Verwandtschaftsgrad und von der Höhe des zu erbenden Gesamtbetrags nach Abzug des Freibetrags abhängig.