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Erben leicht gemacht: Was Immobilienerben wissen sollten!

Beitragsbild Erben leicht gemacht

Erben von Immobilien haben in dieser schwierigen Situation gleich zwei Herausforderungen zu meistern: Die Trauer um einen geliebten Familienangehörigen und zusätzlich die Frage, was mit der geerbten Immobilie passieren soll. Vor allem bei Letzterem ist es von Vorteil, sich fachliche Unterstützung zu holen – allein um sich nicht selbst um die zahlreichen Abläufe kümmern zu müssen und um ausreichend Zeit zum Trauern zu haben.

Immobilie geerbt: Annehmen oder ausschlagen?

Das ist zunächst die erste wichtige Frage: Möchten Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen? Nehmen Sie das Erbe an, ist es wichtig zu wissen, dass Sie als Erbe nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden des Erblassers übernehmen. Sie sollten daher unbedingt zuvor abklären, ob beispielsweise Immobilienkredite zu tilgen sind oder die Immobilie anderweitig belastet wurde. Als Erbe haben Sie ein berechtigtes Interesse, Einsicht in das Grundbuch zu erhalten.

Möchten Sie das Erbe ausschlagen, haben Sie hierzu lediglich sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Erbfalls Zeit. Dafür müssen Sie die Erbschaft offiziell beim zuständigen Nachlassgericht, meist dem Amtsgericht, ablehnen. Nehmen Sie das Erbe jedoch an, müssen Sie nichts tun. Nach den sechs Wochen sind Sie automatisch offizieller Erbe. Wir von Sparda ImmobilienWelt unterstützen Sie bei dieser Entscheidungsfindung.

Alleiniges Erbe oder Erbengemeinschaft?

Wenn Sie alleiniger Erbe der Immobilie sind, etwa per Testament, gibt es dennoch einige Dinge zu beachten. Das betrifft vor allem die Pflichtteilsansprüche anderer Verwandter, die per Testament zwar nichts erben, aber dennoch nicht vom Nachlass ausgeschlossen werden können. Wie hoch der Pflichtteil ist, hängt von der gesetzlichen Erbfolge ab – und wird prozentual vom gesamten Nachlass (Vermögen abzüglich der Schulden) am Todestag des Erblassers berechnet. Dies ist häufig ein Streitpunkt bei mehreren Erben.

Der Vorteil: Als Alleinerbe können Sie entscheiden, was mit der Immobilie geschieht. Der Pflichtteilsanspruch bezieht sich lediglich auf eine entsprechende Auszahlung, nicht das Mitspracherecht bei der Immobilie. Anders sieht es jedoch bei Erbengemeinschaften aus, denn dann müssen alle Erben eine gemeinsame Entscheidung finden.

Erbschaftsimmobilie – weiteres Vorgehen

Dass ein Erbnehmer die Immobilie behält bzw. selbst bewohnt, ist heute sehr selten. Die meisten Erben sind bereits 50 Jahre und älter, bewohnen ihre eigene Immobilie und haben kaum Verwendung und oftmals auch nicht die finanziellen Mittel für eine zweite Immobilie. Dann bietet sich die Option des Verkaufs, die Ihnen sogar hilft, mögliche bestehende Lasten des Erblassers zu tilgen oder in Ihre eigene Altersvorsorge zu investieren. Eine Alternative bietet die Vermietung der Erbimmobilie – so können Sie über die kommenden Jahre regelmäßige Einnahmen erzielen und ebenfalls mögliche Restschulden tilgen. Ein Verkauf der Immobilie ist auch zukünftig noch möglich.

Die richtige Entscheidung hängt neben den Erinnerungen an die Immobilie oftmals von Ihrem Wert ab. Wichtig ist es daher, möglichst zu Beginn der Überlegungen eine Wertermittlung durchführen zu lassen. Mit dem aktuellen Verkehrswert können Sie die passenden weiteren Schritte besser einschätzen.

Eine fachliche Beratung ist sinnvoll

Sie sind aktuell emotional nicht in der Lage, solch eine Entscheidung zu treffen? Oder sind Sie einfach überfordert mit den weiteren Abläufen? Das verstehen wir sehr gut. Kontaktieren Sie uns gerne. Wir unterstützen Sie in dieser schweren Zeit und finden bei einem persönlichen Gespräch den besten Weg für Ihre geerbte Immobilie.