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Immobilie in der Scheidung: Was Sie jetzt tun können

Beitragsbild Immobilien in der Scheidung

Scheidung mit oder ohne Ehevertrag?

Der Ehevertrag regelt, was im Falle einer Scheidung mit den Vermögenswerten geschieht – beispielsweise durch Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinnregelung. Einen ersten Anhaltspunkt darüber, was mit der Immobilie geschieht, finden Sie dann im Ehevertrag. Viele Aspekte sind also bereits geklärt – so bleibt Ihnen Zeit und Geld in dieser emotionalen Lage erspart.

Haben Sie keinen Ehevertrag vereinbart, wird bei einer Scheidung automatisch der Zugewinnausgleich angewandt. Hierbei werden die Vermögenswerte der beiden Partner zum Tag der Hochzeit und zum Tag der Scheidungseinreichung ermittelt. Die Differenz gilt als Zugewinn während der Ehe. Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen einen Ausgleich zahlen. Um den Zugewinnausgleich berechnen zu können, ist eine aktuelle Wertermittlung der Immobilie notwendig, um eine mögliche Wertsteigerung seit dem Kauf zu berücksichtigen. Wir von Sparda ImmobilienWelt übernehmen dies gern für Sie.

Wem gehört die Immobilie bei einer Scheidung?

Diese Antwort erhalten Sie im Grundbuch: Wer dort eingetragen ist, ist der Eigentümer der Immobilie. Das ist entweder einer der beiden Partner oder es sind beide gemeinsam. Ist demnach nur ein Partner als Eigentümer eingetragen, gehört ihm diese Immobilie allein. Haben Sie Ihre Immobilie jedoch gemeinsam erworben, können Sie auch nur zusammen entscheiden, was mit der Immobilie geschieht.

Mögliche Optionen – Was passiert mit der Scheidungsimmobilie?

Immobilie weiter bewohnen

Möglich wäre, dass ein Partner in der Immobilie wohnen bleibt, zum Beispiel gemeinsam mit den Kindern, damit diese in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Erhält der ausziehende Partner eine Mietzahlung, gehört die Immobilie weiterhin beiden. Würde der ausziehende Partner ausgezahlt, ist er nicht mehr Miteigentümer und muss aus dem Grundbuch ausgetragen werden.

 

Vermietung

Eine andere Option wäre, dass beide Partner ausziehen und die Immobilie vermietet wird. Die Mieteinnahmen stehen zu gleichen Teilen beiden Partnern zu – ebenso wie sie beide die Kosten tragen müssen. Beide Partner fungieren in diesem Fall als Vermieter. Besonders wenn die Kinder später die Immobilie bewohnen möchten, ist die Vermietung eine interessante Möglichkeit.

 

Verschenken an Ihre Kinder

Die Schenkung ermöglicht eine Eigentumsübertragung zu Lebzeiten an die Kinder. So bleibt die Immobilie in der Familie. Die Kinder könnten die Immobilie dann selbst bewohnen, vermieten oder künftig verkaufen.

 

Verkauf für finalen Abschluss

Ein Verkauf ist meist der einfachste und fairste Weg, die Vermögensverhältnisse bei der Scheidung zu klären, denn der Erlös aus dem Verkauf wird geteilt. Mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag ist das Kapitel gemeinsame Immobilie abgeschlossen. Das sorgt für einen klaren Abschluss und beiden Partnern steht ein Neuanfang bevor.

 

Teilung

Es besteht auch die Möglichkeit, die gemeinsame Immobilie in separate Wohneinheiten aufzuteilen. Diese können dann selbst bewohnt oder vermietet werden. Bei einer solchen Teilung muss das Scheidungspaar eine Eigentümergemeinschaft gründen. Ein freundschaftliches Verhältnis der Partner ist hier vorausgesetzt.

Mit professionellem Rat überlegte Entscheidungen treffen

Möchten Sie sich in Ihrem Scheidungsfall beraten lassen, um die für Sie bestmögliche Entscheidung für Ihre gemeinsame Immobilie zu treffen? Wir erläutern Ihnen ausführlich alle Optionen und nehmen Ihnen die anstehenden Aufgaben ab. In einem persönlichen Gespräch finden wir die passende Möglichkeit für das weitere Vorgehen mit Ihrer Immobilie. Gerne erstellen wir Ihnen auch eine fundierte Wertermittlung, um einen besseren Überblick zu erhalten.

Kontaktieren Sie uns gerne, unser Team von Sparda ImmobilienWelt steht Ihnen zur Seite.