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Nicht verheiratet, aber eine Immobilie kaufen? Das geht!

Umarmendes Paar am Laptop

Immer mehr Paare entscheiden sich heutzutage für den gemeinsamen Erwerb einer Immobilie, ohne den Schritt der Eheschließung zu gehen. Für viele Paare ist der Kauf einer gemeinsamen Immobilie weiterhin ein wichtiger Meilenstein in ihrer Beziehung, der aber nicht mehr zwangsläufig mit einer Ehe verbunden sein muss. Doch wie funktioniert der Immobilienkauf für unverheiratete Paare? 

Wie können unverheiratete Paare eine Immobilie kaufen?

Unverheiratete Paare haben grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten wie Ehepaare, eine Immobilie zu erwerben. Sie können gemeinsam als Käufergemeinschaft auftreten und sich ins Grundbuch eintragen lassen. Das bedeutet, dass beide Partner offiziell als Eigentümer der Immobilie eingetragen werden können. Dabei sind jedoch einige wichtige Punkte zu beachten, um spätere Unklarheiten und Konflikte zu vermeiden.

Wem gehört die Immobilie?

Ein zentraler Punkt beim Kauf einer Immobilie ist die Klärung der Eigentumsverhältnisse. Beispielsweise können beide Partner zu gleichen Teilen (je 50 %) im Grundbuch eingetragen werden, oder es können andere Aufteilungsschlüssel (z. B. 60:40) vereinbart werden, je nachdem, wie viel jeder Partner zum Kaufpreis beiträgt. Eine klare Vereinbarung schützt beide Parteien und sorgt für geregelte Besitzverhältnisse. Diese Regelung ist besonders wichtig, um Missverständnisse und Streitigkeiten bei einem späteren Verkauf zu vermeiden.

Über wen läuft die Finanzierung?

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Finanzierung der Immobilie. Hier stellt sich die Frage, ob das Darlehen von einem Partner allein oder gemeinsam aufgenommen wird. In den meisten Fällen empfiehlt es sich, dass beide Partner das Darlehen gemeinsam aufnehmen, um die Verantwortung zu teilen und das finanzielle Risiko auf beide Schultern zu verteilen. Lassen Sie sich von Ihrer Bank ausführlich beraten und prüfen Sie die Kreditkonditionen genau. Eine gemeinsame Finanzierung stellt auch sicher, dass beide Partner gleichberechtigt an der Immobilie beteiligt sind.

Wem gehört die Immobilie im Falle einer Trennung?

Auch wenn man nicht gerne daran denkt: Unverheiratete Paare sollten bereits beim Kauf der Immobilie Vorsorge für den Fall einer Trennung treffen. Ein Partnerschaftsvertrag oder eine so genannte Trennungsvereinbarung kann hier Klarheit schaffen. Darin kann festgehalten werden, wer im Falle einer Trennung welche Ansprüche hat, wie die Immobilie aufgeteilt wird oder wie ein Partner den anderen ausbezahlt. Solche Regelungen sind zwar unangenehm, bieten aber einen wichtigen Schutz und vermeiden möglicherweise langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten.

Weitere wichtige Überlegungen

Neben den oben genannten Punkten gibt es weitere wichtige Überlegungen, die unverheiratete Paare anstellen sollten:

  • Erbschaftsregelungen: Unverheiratete Paare haben im Todesfall kein gesetzliches Erbrecht. Daher ist es wichtig, ein Testament oder einen Erbvertrag aufzusetzen, um den überlebenden Partner abzusichern.
  • Versicherungen: Eine gemeinsam erworbene Immobilie bedeutet gemeinsame Verantwortung. Prüfen Sie, ob beide Partner ausreichend versichert sind, zum Beispiel durch eine Risiko-Lebensversicherung. Diese kann im Todesfall eines Partners die finanzielle Belastung des Überlebenden mildern.
  • Kostenaufteilung: Bereits im Vorfeld sollten die laufenden Kosten der Immobilie wie Nebenkosten, Instandhaltung und eventuelle Renovierungen klar aufgeteilt werden. Dies vermeidet spätere Konflikte und sorgt für eine gerechte Verteilung der finanziellen Lasten.

Mit dem Kauf einer Immobilie gehen Sie eine große Verantwortung und finanzielle Verpflichtung ein. Umso wichtiger ist es, im Vorfeld klare Regelungen zu treffen und sich professionell beraten zu lassen. Mit sorgfältiger Planung und transparenten Vereinbarungen können auch unverheiratete Paare sicher und erfolgreich Wohneigentum erwerben.

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